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3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Gewerbegebiet Wollbach";ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und § 13 BauGB

06. 07. 2023

Der Markt Zusmarshausen hat die im Zuge des Beteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken behandelt und den vom Ingenieurbüro Steinbacher-Consult, Richard-Wagner-Straße 6, 86356 Neusäß ausgearbeiteten Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet Wollbach“ in der Fassung vom 02.05.2023 gebilligt.

Hinweis:

Die wesentlichen Änderungen zu der Fassung vom 09.02.2023 beziehen sich auf:

 

  • Anpassung von Festsetzungen bzgl. der Traufhöhe bzw. Höhe der Werbeanlagen
  • Anpassung der Festsetzung zu schalltechnischen Gutachten
  • Anpassung der Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche Fl. Nr. 520, Gemarkung Wollbach
  • Anpassung der Festsetzung zur Begrünung der Grundstücke über Dachbegrünung
  • Ergänzung der Seigen und Uferabflachungen der Ausgleichsflächen in der Planzeichnung
  • Abgrenzung der Ausgleichsfläche für das Plangebiet und der Fläche für das Ökokonto
  • Anpassung der Straße B zwischen GE 4 und GE 5 und Ergänzung eines Wendehammers am Ende der Straße B mit einem Durchmesser von 25 m
  • Aufnahme einer Festsetzung zur Verhinderung von Einzelhandelsagglomerationen
  • Ergänzung des berechneten Überschwemmungsgebietes des Wollbach in die Planzeichnung
  • Ergänzung einer Maßkette zwischen Regenwasserkanal und dem Grundstück des Wollbachs
  • Ergänzung von Hinweisen hinsichtlich der Bundesautobahn zu Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszone, Werbeanlagen und Zäunen

 

Der Entwurf in der Fassung vom 02.05.2023 kann in der Zeit vom

 

Montag, 17.07.2023 bis einschließlich Montag, 31.07.2023

 

im Rathaus des Marktes Zusmarshausen, Schulstr. 2, 86441 Zusmarshausen, während der allgemeinen Dienststunden, das ist in der Zeit von

Montag bis Mittwoch und Freitag                  von 8.00 bis 12.00 Uhr,

sowie Donnerstag                                          von 16.00 bis 18.00 Uhr,

 

eingesehen und erörtert werden und ist unter folgendem Link während der Dauer der Offenlage im Internet zugänglich:

            http://www.zusmarshausen.de

 

Ebenfalls eingesehen werden kann:

  • Schalltechnische Untersuchung v. 19.01.2023 (TÜV SÜD Industrie Service GmbH)

 

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es können nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet Wollbach“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Marktgemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet Wollbach“ nicht von Bedeutung ist.

Durch die Änderungen oder Ergänzungen des Entwurfs werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, daher wird der Auslegungszeitraum gem. § 4a Abs. 3 BauGB entsprechend der oben genannten Auslegungsfrist angemessen verkürzt.

 

Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB nicht durchgeführt wird und ein Umweltbericht nach § 2a BauGB nicht erforderlich ist.

 

Im Zuge der Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB sind folgende umweltbezogene Informationen eingegangen, und können in ihrem vollen Umfang an o. g. Ort zu angegebenen Zeiten eingesehen werden:

 

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth (vom 22.07.2015, 22.02.2016 und 24.03.2023):

In den Stellungnahmen wird im Wesentlichen darauf hingewiesen, dass die Überschwemmungsgrenzen der Zusam und des Wollbach dargestellt werden sollen.

 

Untere Naturschutzbehörde (vom 11.08.2015, 23.03.2017 und 27.03.2023):

Die Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde enthalten Hinweise zum Ausgleich der Beeinträchtigungen durch den Eingriff in die Natur und zur Reduzierung, Anforderungen für die Bepflanzungen sowie der notwendigen Begrünung der Grundstücke, auch über Dachbegrünungen und zur Darstellung der Ausgleichsflächen für das Gewerbegebiet und für das Ökokonto.

 

Immissionsschutz (vom 05.08.2015, 10.03.2016, 20.03.2017 und 24.03.2023):

In der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg wird darauf hingewiesen, dass die Rahmenbedingungen plausibel und die Ergebnisse und Erkenntnisse adäquat umgesetzt erscheinen. Gleichzeitig wird empfohlen, die Planung nochmals zu prüfen und die Festsetzungen zum Nachweis, dass den Anforderungen an den Immissionsschutz genügt wird, zu ergänzen.

Dies wurde mit einem Gutachten vom 19.01.2023 erbracht und die Fachstelle sieht die Ergebnisse als plausibel an.

Geogene Bodenverhältnisse:

Aufgrund der Kenntnis über geogen (natürlichen Ursprungs: torfhaltiger Boden) belasteten Boden durch die Nähe zur Zusam wird ein festgesetzter „Sicht und Lärmschutzwall“ im nordwestlichen Teil des Geltungsbereichs aufgenommen. Dadurch wird ermöglicht, dass geogen belasteter Boden (torfhaltig) fachgerecht abgelagert werden kann (Prinzip „Gleiches zu Gleichem).

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der
Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden:

 

Lageplan Geltungsbereich

 

Zusmarshausen, 19.06.2023 

gez.    

 

Bernhard Uhl,

Erster Bürgermeister des Marktes Zusmarshausen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Telefax: (08291) 87-40 

 

 

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