Friedhöfe
Der Markt Zusmarshausen hat fünf kommunale Friedhöfe,
welche in Gabelbachergreut, Streitheim, Wollbach, Wörleschwang und Zusmarshausen liegen.
Die Ruhefristen betragen
- 15 Jahre: Wörleschwang
- 20 Jahre: Wollbach und Zusmarshausen
- 25 Jahre: Streitheim und Gabelbachergreut
Die Gebühren für das Grabnutzungsrecht werden auf Anfrage mitgeteilt.
Friedhofsarbeiten
Für die Friedhofsarbeiten auf den kommunalen Friedhöfen ist folgender Bestatter zugelassen:
- Bestattungsinstitut Friede: Neusäßer Str. 15, 86156 Augsburg, Telefon: 0821 440070
Bei Fragen können Sie sich an das Standesamt des Marktes Zusmarshausen wenden.
Für die Friedhofsarbeiten auf den kirchlichen Friedhöfen in Gabelbach und Steinekirch ist folgender Bestatter zugelassen:
- Bestattungsinstitut Litzel: Marktstr. 12 A
86424 Dinkelscherben, Telefon: 08292 1884
Bei Fragen können Sie sich an das Pfarramt Zusmarshausen wenden.
(Am Kirchplatz 4, 86441 Zusmarshausen, Telefon: 08291 389, Telefax: 08291 790888)
Für die Abwicklung eines Sterbefalls besteht freie Wahl des Bestattungsunternehmens.