Landschaftsschutzgebiet
Der Bezirkstag des Bezirkes Schwaben hat am 18. April 1988 die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Augsburg-Westliche Wälder“ beschlossen. Seit der Bekanntmachung der Verordnung durch die Regierung von Schwaben am 13.05.1988 besteht damit ein ca. 66.500 ha großes, überwiegend bewaldetes und genau abgegrenztes Gebiet auf den Fluren der Stadt Augsburg sowie der Landkreise Augsburg, Dillingen a. d. Donau, Donau-Ries, Günzburg und Unterallgäu, das als sog. „LSG“ einen ganz besonderen gesetzlichen Schutzstatus genießt. Damit soll u. a. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des typischen Landschaftsbildes bewahrt werden. Fast 80 % der Fläche des Marktes Zusmarshausen liegen innerhalb dieser Schutzzone.
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