Breitbandausbau
Breitbandausbau im Markt Zusmarshausen im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) Ansprechpartner:
Förderschritt 7 - BayGibitR, Kooperationsvertrag Erklärung des Marktes Zusmarshausen zur Übermittlung des Kooperationsvertrages
Förderschritt 6 - BayGibitR, Zuwendungsbescheid Die Regierung von Schwaben hat mit Schreiben vom 27.09.2022 dem Markt Zusmarshausen eine Zuwendung bewilligt.
Förderschritt 5 - BayGibitR, Auswahlverfahren Ergebnis Bekanntmachung des Marktes Zusmarshausen bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung
Förderschritt 4 - BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung Der Markt Zusmarshausen führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie BayGibitR) durch.
Die Kommune bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote spätestens bis zum 25.03.2022 um 11:00 Uhr einzureichen. Achtung 25.02.2022! Die bisher enthaltene Anlage "Eigenerklärung Bauweise" kommt nicht zur Anwendung und entfällt. Achtung 07.03.2022! Die Frist zur Angebotsabgabe wird bis zum 25.04.2022, 11:00 Uhr verlängert!
Förderschritt 3 - BayGibitR, Markterkundung Ergebnis Der Markt Zusmarshausen hat zwei Markterkundungen nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundungen können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Erneuter Förderschritt 2 - BayGibitR, zusätzliche Markterkundung
Der Markt Zusmarshausen wiederholt für einige Adressen eine Markterkundung, da diese gelisteten Adressen in der ersten Markterkundung mit weniger 30 Mbit/s gemeldet wurden, die Basisliste des ADBV diese Adressen jedoch mit mindestens 30 Mbit/s führte. Diese Adressen wurden in dieser neuen Markterkundung auf weniger 30 Mbit/s gesetzt
Der Markt Zusmarshausen bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 10.12.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Förderschritt 2: Bekanntmachung der Markterkundung (28.05.2021)
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (28.05.2021)
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Bedarfsermittlung
Markterkundungsverfahren Auswahlverfahren Hinweis vom 15.09.2015: Verlängerung der Frist für die Angebotsabgabe bis Freitag den 30.10.2015 - 12:00Uhr
Hinweis vom 12.10.2015: Erneute Verlängerung der Frist für die Angebotsabgabe bis Freitag den 27.11.2015 - 12:00 Uhr Auswahlverfahren Ergebnis Zuwendungsbescheid Die Regierung von Schwaben hat mit Schreiben vom 27.06.2016 dem Markt Zusmarshausen eine Zuwendung für Investitionsmaßnahmen bewilligt. Meilenstein Kooperationsvertrag |