Antrag auf Ermäßigung der Abwassergebühr Anrechnung von Großvieheinheiten
Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung, können auf Antrag Wassermengen für Großvieheinheiten von den Abwassergebühren abgezogen werden. Wir bitten Sie daher, Ihre im Vorjahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl bis spätestens 10.01.2025 über den auf der Internetseite befindlichen oder im Rathaus erhältlichen Antrag beim Steueramt des Marktes Zusmarshausen postalisch oder per E-Mail () zu melden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eingehende Anträge nach diesem Termin nicht mehr berücksichtigt werden können.