Sicherung der Gehbahnen und Durchführung des Winterdienstes
Aufgrund der Jahreszeit verweisen wir auf die Verordnung des Marktes Zusmarshausen über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung). Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz haben die Vorder- und Hinterlieger die Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück unmittelbar erschließenden Straßen auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. Die Anlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 07:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 08:00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif und Eisglätte mit geeigneten Stoffen zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist. Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Die Räum- und Streupflicht gilt auch für die Eigentümer von unbebauten Grundstücken in Baugebieten.
Außerdem werden alle Kraftfahrzeughalter gebeten, ihre Fahrzeuge nicht auf den öffentlichen Straßen zu parken, sondern sie in den Garagen oder auf den zum Grundstück gehörenden Stellplätzen abzustellen, damit die Durchführung eines geordneten Winterdienstes gewährleistet ist. Dies gilt insbesondere während der Nachtstunden in den Wintermonaten und für Dauerparker, die den Fahrern der Schneeräumfahrzeuge den Dienst erschweren.
Auch der Markt Zusmarshausen kommt seiner Räum- und Streupflicht gem. Art. 51 Bayer. Straßen- und Wegegesetz nach. Dem Bauhof des Marktes Zusmarshausen stehen insgesamt drei Fahrzeuge zur Verfügung, um den Winterdienst ordnungsgemäß durchführen zu können. Dieser erfolgt nach vier Prioritäten:
Erste Priorität haben morgens vor allem die Schulbuswege mit den Zufahrten zu den Schulen sowie die Strecken des öffentlichen Nahverkehrs sowie alle Steigungen und gefährliche Stellen im gesamten Gemeindegebiet.
Anschließend werden die innerörtlichen Straßen sowie die öffentlichen Plätze in Zusmarshausen und den Ortsteilen geräumt und gestreut. Danach werden die Ortsverbindungsstraße sowie die Straßen in den jeweiligen Neubaugebiete in Zusmarshausen und den Ortsteilen vom Schnee befreit.
Zeitgleich werden alle Geh- und Radwege geräumt, für die der Markt zuständig ist.
Um einen zügigen Winterdienst gewährleisten zu können, lässt es sich nicht vermeiden, dass am Fahrbahnrand Schneewälle entstehen oder Grundstückseinfahrten und andere Zugänge zu geräumt werden.
Um den Bürgerinnen und Bürgern schneefreie Straßen zu bieten, beginnen die Mitarbeiter um 04:00 Uhr morgens die Straßen zu räumen. Die Regelräumzeiten sind von 04:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Des Weiteren will die Verwaltung darauf hinweisen, dass einige Gassen oder untergeordnete Straßen nur selten geräumt werden können.