Öffentliche Veranstaltungen an sog. „Stillen Tagen“
04. 11. 2024
Gemäß Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Feiertagsgesetzes sind an stillen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der an diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.
Die nächsten "stillen Tage" sind:
Volkstrauertag am 17.11.2024
Buß- und Bettag am 20.11.2024
Totensonntag am 24.11.2024
Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2:00 Uhr und endet jeweils um 24:00 Uhr. Sportveranstaltungen sind erlaubt, ausgenommen am Buß- und Bettag.
Weitere Informationen: