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Abfallgebühren: Neuer Zahlungsempfänger

11. 11. 2024

 

Zum 01.01.2025 übernimmt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg (AWB) die Abfallgebührenveranlagung von den Gemeinden. Die Abfallgebühren mit Fälligkeit zur Quartalsmitte am 15.11.2024 werden noch an die Gemeinde geleistet. Anfang Dezember 2024 erhalten alle Grundstückseigentümerinnen

und -eigentümer die neuen Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung ab 01.01.2025 direkt vom Abfallwirtschaftsbetrieb. Denken Sie bitte daran, dass ein bestehender Dauerauftrag an die Gemeinde zum Jahresende von Ihnen selbst gelöscht werden muss und zum neuen Jahr sämtliche Abfallgebühren direkt an den

Abfallwirtschaftsbetrieb zu leisten sind. Auch SEPA-Mandate müssen entsprechend angepasst werden. SEPA-Mandate können ganz einfach online über das neue Bürgerportal des Abfallwirtschaftsbetriebs eingegeben werden. Alternativ kann das dem Bescheid beiliegende Formblatt zum SEPA-Mandat ausgefüllt per

Post an den Abfallwirtschaftsbetrieb gesendet werden.

Die Zugangsdaten zum neuen Online-Bürgerportal finden Sie auf dem Anschreiben, das Sie mit dem Gebührenbescheid erhalten.

 

Über das Bürgerportal können neben der Erteilung der SEPA-Mandate u. a. Reklamationen gemeldet, Tonnen ab-, um- oder angemeldet, Gebührenbescheide eingesehen oder Sperrmüllabholungen beantragt werden. Eine Sperrmüllkarte gibt es ab 2025 nicht mehr.

 

Selbstverständlich hilft der Bürgerservice bei allen Anliegen

rund um die Abfallwirtschaft im Landkreis Augsburg auch telefonisch unter 0821/3102-3211 weiter.

 

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Telefon: (08291) 87-0

Telefax: (08291) 87-40 

 

 

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