Kläranlage - Abwasserbeseitigung und -reinigung
Auf der Kläranlage Zusmarshausen werden die Abwässer des Hauptortes Zusmarshausen und der Ortsteile Steinekirch, Gabelbach, Gabelbachergreut, Kleinried, Vallried, Friedensdorf, Wollbach und Wörleschwang behandelt. Diese Abwässer werden über die Kanäle mit einer Gesamtlänge von ca. 96 km zu den jeweiligen Abwasserpumpwerken zugeleitet. Von diesen insgesamt 17 Pumpwerken, davon 7 mit Regenüberlaufbecken, gelangt das Abwasser über Druckleitungen mit einer Gesamtlänge von 12,9 km zur zentralen Kläranlage im Ortsteil Wollbach. Damit sind an die Kläranlage ca. 6150 Einwohner angeschlossen. Die Ausbaugröße der Kläranlage beträgt 9000 EW (Einwohnerwerte). Bei Trockenwetter werden bis zu 1300 m³ Abwasser pro Tag behandelt. An Regenwettertagen steigt die zu behandelnde Abwassermenge auf bis zu 8500 m³ pro Tag. Die Reinigung der Abwässer erfolgt in einer einstufigen Belebungsanlage mit Nitrifikation, Denitrifikation, sowie gezielter simultaner Phosphatelimination.
Dies bedeutet, dass die Abwässer nicht nur mechanisch und biologisch bis zu 99% gereinigt werden, sondern auch die für ein Gewässer schädlichen Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphor reduziert werden.
Vor dem Auslauf zur Zusam durchläuft das gereinigte Abwasser eine Messstrecke. Hier wird permanent die abfließende Wassermenge erfasst, protokolliert und entsprechende Qualitätskontrollen durchgeführt, um die Einhaltung der behördlich geforderten Vorgaben nachzuweisen.
Die Abwasserableitung und die Abwasserreinigung ist ein großer Beitrag zum Gewässerschutz.
Aber: Gewässerschutz beginnt nicht erst in der Kläranlage - Nein, Gewässerschutz beginnt bereits im Haushalt!
Deshalb immer daran denken: Die Toilette ist kein Abfalleimer!
Kläranlage | |||||
Robert Wiedemann | 0171 6860848 | 08291 790755 | Leiter der Kläranlage | ||
Jürgen Bröll | 0171 6860848 | 08291 790755 | Fachkraft |
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Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage des Marktes Zusmarshausen
Befüllung von Schwimmbecken oder Poolanlagen nicht über Gartenwasserzähler:
Es wird darauf hingewiesen, dass Schwimmecken, Swimming-Pools etc. nicht über einen Gartenwasserzählers befüllt werden dürfen. Der Pool wird zwar mit Frischwasser befüllt, jedoch wird das Wasser im Rahmen der Nutzung durch Chemikalien verändert. Chlor, Sonnencreme etc. führen dazu, dass das Poolwasser als Schmutzwasser einzustufen und zu behandeln ist. Weil es sich bei Poolwasser um Schmutzwasser handelt, das in die Kanalisation geleitet werden muss, sind für das Poolwasser auch Abwassergebühren zu entrichten.
Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, Schmutzwasser nicht in die Kanalisation einzuleiten.
Bilder der Kläranlage Zusmarshausen